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MAHNWESEN

 

Betreiben Sie Ihr Mahnwesen wirkungsvoll? Bekommen Sie Ihre offenen Forderungen? Mahnen Sie fristgerecht und zeitnah?

 

Das Mahnwesen gilt mittlerweile als wesentlicher Bestandteil einer Firma. Wer kann es sich schon leisten, Produkte und Dienstleistungen kostenlos abzugeben?

 

Eine termingerechte, schriftliche und den Bestimmungen entsprechende Abarbeitung der bestehenden Forderungen Ihres Unternehmens ist bei der Geltungmachung Ihrer Forderungen unerlässlich geworden.

 

Gerne unterstütze ich Sie auch hier, bei der Verwaltung von Zahlungsfristen, dem Fertigen von schriftlichen Zahlungsaufforderungen sowie entsprechenden Mahnschreiben bis hin zur Vorbereitung der Einleitung von gerichtlichen Mahnverfahren.

 

Schließlich wollen Sie ja die Leistungen oder Produkte, die Sie Ihren Kunden erbringen oder verkaufen auch entsprechend zeitnah vergütet bekommen.

 

Ich werde gerne Partner Ihres Unternehmens und unterstütze Sie bei den Verwaltungsarbeiten rund um das Mahnwesen ... sprechen Sie mich an und schauen Sie, was möglich ist.

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Meine Tätigkeiten sind auf ein klar definiertes Dienstleistungsfeld im Bereich der mechanischen Arbeitsgänge im Sinne des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG beschränkt. Ich führe weder beratende, steuerrechtlich relevante Tätigkeiten, Jahresabschlüsse, Bilanzierungen oder weitere, ausschließlich der Berufsgruppe der steuerberatenden Berufe vorbehaltene Tätigkeiten durch. Ich übernehme Ihre laufenden Buchhaltungsvorgänge.

Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter