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LOHNBUCHHALTUNG

 

Wie, ... Sie gehören immer noch zu den Unternehmen, die Gehälter Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter cash auszahlen?

 

Wenn dem so ist, sollten Sie sich dringend mit uns in Verbindung setzen! Ich unterstütze Sie gerne bei der Durchführung mechanischer Arbeitsgänge in der Lohnbuchhaltung ... hier im Sinne des § 6 Nr. 4 StBerG.

 

Im Rahmen meiner über 12jährigen beruflichen Erfahrungen, auch im Bereich der Lohnbearbeitung mehrerer Firmen als gelernte Steuerfachgehilfin, gehörten die Pflege der Personalstammdaten, gesetzlich vorgeschriebene Melde-erfordernisse wie beispielsweise DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise für die Krankenkassen ebenso zu meinen täglichen Aufgaben wie die Ab- und Bearbeitung von Mitarbeiterwünschen und Nachfragen.

 

Sie möchten Ihre Mitarbeiterverwaltung optimieren oder erweitern? Ich gehe Ihnen gerne zur Hand und übernehme die dazugehörigen Bürodienst-leistungen ... natürlich ganz in Ihrem Sinne, nach Ihren Vorgaben und Wünschen und trotzdem in einem vertretbaren Preis-Leistungsverhältnis.

 

Sie haben bereits eine gut durchstrukturierte Personalabteilung und möchten Arbeitsspitzen abdecken oder Büroarbeiten "outsourcen" um freie Kapazitäten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen?

 

Natürlich stehe ich Ihnen auch hier,  ob kurz- oder langfristig, gerne zur Verfügung.

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Meine Tätigkeiten sind auf ein klar definiertes Dienstleistungsfeld im Bereich der mechanischen Arbeitsgänge im Sinne des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG beschränkt. Ich führe weder beratende, steuerrechtlich relevante Tätigkeiten, Jahresabschlüsse, Bilanzierungen oder weitere, ausschließlich der Berufsgruppe der steuerberatenden Berufe vorbehaltene Tätigkeiten durch. Ich übernehme Ihre laufenden Buchhaltungsvorgänge.

Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter